Art. 83 Abs. 5 DSGVO lässt ein Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des Vorjahresumsatzes (weltweit) zu.
Dieser Test findet Verstöße gegen die DSGVO und das TTDSG. Der Test lädt die Startseite und findet Cookies, 3rd-Party-Tools und Elemente die im localStorage des Besuchers gespeichert werden.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) ist ein Grundrecht nach Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta!
Die Schonfrist ist vorbei. 2018 hatte man eine Flut von Abmahnungen erwartet. Dies ist so nicht eingetreten. Allerdings häufen sich die Urteile in der letzten Zeit und die Summe der Bußgelder steigt rapide (Stand Dezember 2023: 4,4 Mrd €).
Die Rechtsprechung scheint auch zunehmend strenger zu werden. Beispiele:
Google Analytics
CDN Nutzung illegal
Google Fonts Schadensersatz
Google Tag Manager
Es gibt Techniken wie lazy-loading, verzögerte Script-Ausführung, etc. die das Aufspüren von Cookies und 3rd-Party-Tools teilweise verhindern können. Um sicher zu sein, dass die eigene Webseite TTDSG-Konform ist, bedarf es manueller Tests über alle Seiten der Webpräsenz. Wir übernehmen das gerne für Sie, kontaktieren Sie uns:
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Wir können Ihnen helfen, Ihren Webspace um einiges sicherer zu machen.
Wir testen ob SSL genutzt wird, welche Sicherheits-einstellungen Ihr Webspace nutzt und ob Javascript-Bibliotheken mit bekannten Sicherheitslücken eingesetzt werden.
Als Webseitenbetreiber haftet man für Schäden, die beim Besucher entstehen. Dafür muss die Webseite oder der Server gar nicht gehackt werden. Es reicht, wenn es einem Angreifer zum Beispiel durch ein Formular gelingt, bösartiges Javascript in die Seite einzufügen. Dagegen kann man sich teilweise durch Server-Header absichern. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Dieses Tool testet nicht die Sicherheit Ihres Servers gegen Hacker-Angriffe, sondern die potentielle Gefahr, die von Ihrer Webseite für den Besucher ausgeht.